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MEHR ERFAHREN →Die Kategorie Seismik umfasst sämtliche geotechnischen und bautechnischen Maßnahmen, die in Hagen zur Bewertung, Bemessung und Minderung seismischer Risiken erforderlich sind. Hagen liegt zwar nicht in der seismisch aktivsten Zone Deutschlands, doch die geologische Situation mit tiefreichenden Lockergesteinsformationen, ehemaligen Bergbaubereichen und verkarsteten Kalksteinzügen kann im Erdbebenfall zu lokalen Verstärkungseffekten führen. Die seismische Baugrunduntersuchung ist daher ein essenzieller Bestandteil der Standortanalyse, um Resonanzeffekte, Bodenverflüssigung und Hangrutschungen frühzeitig zu erkennen und in der Planung zu berücksichtigen.
Die lokale Geologie Hagens ist geprägt von devonischen Schiefern, Grauwacken und Massenkalken, die im Norden von quartären Lockersedimenten überlagert werden. Besonders die Talaue der Volme und die mit Auffüllungen versehenen Industriebrachen erfordern eine sorgfältige seismische Baugrundbeurteilung. Hinzu kommt der Einfluss stillgelegter Tiefbaustollen des ehemaligen Steinkohlebergbaus, die bei seismischer Belastung zu Setzungen oder Tagesbrüchen führen können. Eine fundierte seismische Gefährdungsanalyse liefert die notwendigen Bodenkennwerte, um Bauwerksschäden vorzubeugen und die Tragwerksplanung wirtschaftlich zu optimieren.
Für die seismische Auslegung ist in Deutschland die DIN EN 1998 (Eurocode 8) in Verbindung mit dem nationalen Anhang DIN EN 1998-1/NA maßgebend. Diese Norm teilt das Bundesgebiet in Erdbebenzonen ein und gibt für Hagen die Zone 1 mit einem Bemessungswert der Bodenbeschleunigung von 0,4 m/s² vor. Zusätzlich sind die geologischen Untergrundklassen nach DIN EN 1998-1 zu berücksichtigen, die in Kombination mit der Baugrundklasse die Antwortspektren für die Bauwerksbemessung definieren. Bei Bauvorhaben der Bedeutungskategorie III und IV, wie Krankenhäusern oder Einsatzleitstellen, sind zudem erhöhte Anforderungen an die seismische Standsicherheit zu erfüllen.
Die Anwendung seismischer Methoden erstreckt sich in Hagen auf ein breites Spektrum an Bauvorhaben. Ingenieurbauwerke wie Brücken, Tunnel und Stützmauern erfordern ebenso eine seismische Bemessung wie Hochbauten in sensiblen Lagen. Besonders anspruchsvoll ist die Planung von Bauwerken auf heterogenem Baugrund, wo eine Erdbebenisolationsbemessung die einwirkenden Kräfte signifikant reduzieren kann. Auch Industrieanlagen mit schwingungsempfindlichen Maschinen oder Chemiebetriebe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial profitieren von einer präzisen seismischen Analyse, die über die Standardverfahren hinausgeht. Die seismische Baugrunderkundung mittels Refraktions- und Oberflächenwellenseismik liefert dabei die dynamischen Kennwerte für eine wirklichkeitsnahe Modellierung.
In Hagen sind je nach Bauwerksklasse und Baugrund seismische Gefährdungsanalysen nach DIN EN 1998-1 durchzuführen. Dazu gehören die Bestimmung der Baugrundklasse, die Ermittlung der Antwortspektren und bei ungünstigen Untergrundverhältnissen wie Lockersedimenten oder Bergbaubereichen auch eine Standortanalyse mit seismischen Feldmessungen zur Erfassung lokaler Verstärkungseffekte.
Hagen wird gemäß DIN EN 1998-1/NA der Erdbebenzone 1 zugeordnet. Der Bemessungswert der Bodenbeschleunigung beträgt 0,4 m/s². Trotz dieser moderaten Einstufung können lokale geologische Faktoren wie tiefe Verwitterungszonen oder verkarstete Kalksteine die seismische Einwirkung auf Bauwerke verstärken, weshalb standortspezifische Untersuchungen empfohlen werden.
Die stillgelegten Steinkohlebergwerke unter Teilen des Hagener Stadtgebiets stellen eine Besonderheit dar. Seismische Erschütterungen können in diesen Bereichen Hohlraumverbrüche oder Setzungen auslösen. Die seismische Bemessung muss daher die Standsicherheit des Grubengebäudes berücksichtigen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Baugrundverfestigung oder eine angepasste Gründung vorsehen.
Einen obligatorischen seismischen Nachweis benötigen Bauwerke der Bedeutungskategorien III und IV nach DIN EN 1998-1, darunter Krankenhäuser, Feuerwehrhäuser, Schulen und große Versammlungsstätten. Auch Brücken, Tunnel, Hochspannungsmasten und Industrieanlagen mit Gefahrstoffpotenzial fallen unter die Nachweispflicht, unabhängig von der moderaten Erdbebenzone.
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