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MEHR ERFAHREN →Die Kategorie Fundamente umfasst sämtliche planerischen, geotechnischen und ausführungstechnischen Leistungen zur sicheren Lastabtragung von Bauwerken in den Untergrund. In Hagen ist die fachgerechte Gründung aufgrund der wechselhaften Baugrundverhältnisse von besonderer Bedeutung. Ob Einfamilienhaus, Gewerbehalle oder Ingenieurbauwerk – ein standsicheres und setzungsarmes Fundament bildet die Basis für die Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit jeder Konstruktion. Zu den Kernaufgaben zählen Baugrunderkundungen, Gründungsberatung, die Bemessung von Einzel- und Streifenfundamenten sowie die Auslegung komplexer Flach- und Tiefgründungen.
Der Hagener Baugrund wird maßgeblich durch die geologischen Formationen des Sauerlandes und des Ruhrgebiets geprägt. Im Stadtgebiet stehen häufig verwitterte Ton- und Schluffsteine des Karbons sowie quartäre Lockergesteine wie Hanglehm, Löss und Flusssedimente der Volme und Lenne an. Diese Schichten können stark variierende Tragfähigkeiten und Setzungsempfindlichkeiten aufweisen. Besonders in Hanglagen, etwa in Hohenlimburg oder Eilpe, sind zudem Fragen der Böschungsstabilität und des Umgangs mit Hangwasser für die Gründung entscheidend. Eine sorgfältige Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 ist daher unverzichtbar.
Für die Planung und Ausführung von Fundamenten in Deutschland ist ein umfangreiches Normenwerk verbindlich. Die zentrale Norm für Flachgründungen ist die DIN 1054:2021-04 (Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau), ergänzt durch die Eurocode-Teile DIN EN 1997-1 und -2 sowie den Nationalen Anhang. Für die Bemessung von bewehrten Bodenplatten ist zudem der Eurocode 2 (DIN EN 1992) in Verbindung mit der DAfStb-Richtlinie 'Bewehrte Gründungsplatten' maßgebend. Diese Regelwerke definieren die erforderlichen Nachweise für Grundbruch, Gleiten, Kippen und Setzungen und stellen sicher, dass die Standsicherheit über die gesamte Nutzungsdauer gewährleistet ist.
Die Anforderungen an die Fundamentplanung unterscheiden sich je nach Projekttyp erheblich. Ein klassisches Einfamilienhaus kommt oft mit Streifenfundamenten oder einer elastisch gebetteten Bodenplatte aus. Bei gering tragfähigen Böden oder hohen Lasten, wie sie bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebauten auftreten, können Pfahlgründungen oder eine Bodenverbesserung notwendig werden. Ingenieurbauwerke wie Brücken oder Stützwände erfordern wiederum spezielle Tiefgründungen. Die fachgerechte Plattengründungsbemessung spielt dabei eine zentrale Rolle, um ungleichmäßige Setzungen zu vermeiden und eine optimale Lastverteilung zu erreichen.
In Hagen dominieren verwitterte Tonsteine und quartäre Lockergesteine wie Hanglehm. Diese können zu Setzungsdifferenzen, geringer Tragfähigkeit und Hangrutschungsgefahr führen. Eine Baugrunderkundung nach DIN 4020 klärt die spezifischen Risiken. Je nach Ergebnis kommen elastisch gebettete Bodenplatten, Bodenaustausch oder Tiefgründungen zum Einsatz, um die Standsicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Zentral sind die DIN 1054:2021-04 für Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau sowie die Eurocode-Teile DIN EN 1997-1 und -2 mit Nationalem Anhang. Für bewehrte Bodenplatten gelten zusätzlich der Eurocode 2 (DIN EN 1992) und die DAfStb-Richtlinie. Diese Normen definieren Nachweise für Grundbruch, Gleiten, Kippen und Setzungen und sind für jede standsichere Gründung verbindlich.
Wenn die anstehenden Böden selbst nach Bodenaustausch oder Verdichtung keine ausreichende Tragfähigkeit für die Bauwerkslasten bieten oder mit extremen Setzungsdifferenzen zu rechnen ist, werden Pfahlgründungen erforderlich. Dies ist oft bei mehrgeschossigen Bauten, schweren Industrieanlagen oder in Auenbereichen der Volme der Fall, wo organische Weichschichten anstehen.
Der Prozess beginnt mit der Festlegung des Baugrunduntersuchungsprogramms und der Feld- sowie Laborversuche. Darauf folgt die geotechnische Bewertung, die Erstellung eines Gründungsgutachtens und die statische Bemessung des Fundaments. Abschließend gehören die Ausführungsplanung mit Bewehrungsplänen für Bodenplatten sowie die baubegleitende Qualitätssicherung zur fachgerechten Fundamentplanung.
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